Kfz-Versicherung in Deutschland
Was du wissen musst, bevor du unterschreibst.
Alles Wichtige zur Kfz-Versicherung in Deutschland: der Stichtag 30. November, wie die SF-Klasse funktioniert, die eVB-Nummer und die drei Deckungsstufen – einfach erklärt.
Kfz-Versicherung: warum der 30. November entscheidend ist
Fast alle Kfz-Verträge enden am 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Wer zum 1. Januar wechseln will, muss also bis zum 30. November gekündigt haben.
Das ist der wichtigste Tag im deutschen Versicherungsjahr. Verpasst du ihn, bleibst du in der Regel ein weiteres Jahr.
Kfz-Versicherung in Deutschland: So fängst du an
- Dein Fahrzeugschein. Darin stehen HSN und TSN (Felder 2.1 und 2.2). Damit ist dein Auto sofort erkannt.
- Deine SF-Klasse. Sie steht auf deiner letzten Versicherungsrechnung. Sie nimmst du zum neuen Versicherer mit.
- Ein deutsches Bankkonto (IBAN).
Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: die drei Stufen erklärt
- Haftpflicht – gesetzlich Pflicht. Ohne sie darfst du nicht fahren. Sie zahlt Schäden, die du anderen zufügst. Nicht dein eigenes Auto.
- Teilkasko – zusätzlich: Diebstahl, Sturm, Hagel, Wildunfall, Glasbruch.
- Vollkasko – zusätzlich: Schäden an deinem eigenen Auto, auch wenn du schuld bist.
Was bestimmt den Preis der Kfz-Versicherung in Deutschland?
- SF-Klasse – jedes unfallfreie Jahr senkt den Beitrag. Das ist der größte Hebel.
- Selbstbeteiligung – dein Eigenanteil im Schadensfall. Je höher, desto günstiger der Beitrag.
- Kilometer pro Jahr, Wohnort, Alter, wer noch fährt.
- Zahlweise – jährlich zahlen ist in der Regel günstiger als monatlich.
Kfz-Versicherung: zwei Fallen, die du vermeiden solltest
1. Sag die Wahrheit. Falsche Angaben (Kilometer, Fahrer, Stellplatz) können dazu führen, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt.
2. Für die Zulassung brauchst du eine eVB-Nummer. Die bekommst du von deinem neuen Versicherer. Ohne sie lässt dich die Zulassungsstelle nicht anmelden.
Deine Rechte bei der Kfz-Versicherung in Deutschland
- Preiserhöhung? Du darfst in der Regel außerordentlich kündigen.
- Nach einem Schaden? Beide Seiten dürfen kündigen – du auch.
- Neues Auto? Du kannst den Versicherer jederzeit wechseln, nicht nur zum Jahresende.
- Online abgeschlossen? 14 Tage Widerrufsrecht.
Allgemeine Informationen zum deutschen Markt. Wir geben keine Empfehlung ab und beraten nicht. Das ist keine Rechtsberatung – maßgeblich sind dein Vertrag und die AGB deines Versicherers.