Strom in Deutschland
Was du wissen musst, bevor du unterschreibst.
Alles Wichtige zu Strom in Deutschland: warum die Grundversorgung fast immer der teuerste Tarif ist, wie du den Anbieter wechselst, was es wirklich kostet und deine Rechte – einfach erklärt.
Das Angebot auf dem Bildschirm entschlüsseln
Bei allen Anbietern tauchen dieselben Begriffe auf. Hier die wirklich wichtigen — und die Falle Nr. 1: Der angezeigte Preis ist nicht der, den du zahlst.
- ø pro Monat vs Abschlag — Die große angezeigte Zahl („ø pro Monat“, z. B. 36,58 €) ist ein Durchschnitt inklusive Boni. Von deinem Konto wird aber der garantierte Abschlag abgebucht (z. B. 54 €/Monat). Schau auf den Abschlag, nicht auf den Durchschnitt.
- Sofortbonus / Neukundenbonus — Boni, die nur einmal im ersten Jahr gezahlt werden. Sie machen das Angebot am Anfang günstig — ab dem zweiten Jahr fallen sie weg und du zahlst mehr.
- Preisgarantie — Der Zeitraum, in dem der Preis nicht steigt (oft 12 Monate). Steuern und staatliche Abgaben sind meist ausgenommen.
- Vertragslaufzeit / Kündigungsfrist — Die Mindestlaufzeit (oft 12 Monate) und die Frist zum Kündigen (oft 1 Monat).
Die einzige Frage: „Was zahle ich im zweiten Jahr, ohne Boni?“ Die meisten Vergleiche haben ein Kästchen „Bonus nicht einberechnen“ — hak es an, um den ehrlichen Preis zu sehen.
Rechenbeispiel: Was wirklich von deinem Konto abgeht
Nehmen wir ein Angebot mit 36,58 €/Monat Anzeige, einem Abschlag von 54 €/Monat und 199 € Boni (nur im ersten Jahr).
- Monatlich abgebucht: 54 € × 12 = 648 €
- Boni (einmalig): − 199 €
- Echte Jahreskosten: 449 € — also ≈ 37 €/Monat
- Keine Boni mehr
- Monatlich abgebucht: ≈ 54 €/Monat
- Echte Jahreskosten: ≈ 648 €
Das 2. Jahr kostet ≈ 199 € mehr als das erste. Die angezeigten „36,58 €/Monat“ waren nur der durch Boni gesenkte Durchschnitt des ersten Jahres.
Beispielzahlen zur Veranschaulichung. Die echten Beträge hängen vom Tarif und deinem Verbrauch ab.
Grundversorgung: der teuerste Tarif – und wie du rauskommst
Hast du dir nie selbst einen Stromanbieter gesucht? Dann bist du automatisch in der Grundversorgung – dem Standardtarif deiner Stadt. Er ist fast immer der teuerste.
Die gute Nachricht: Die Grundversorgung kannst du jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen. Kein Warten, keine Laufzeit.
Stromanbieter in Deutschland wechseln: So fängst du an
- Deine Postleitzahl. Der Preis ist nicht überall gleich.
- Dein Verbrauch in kWh. Steht auf deiner letzten Jahresabrechnung. Hast du keine? Der Rechner schätzt ihn nach der Anzahl der Personen.
- Ein deutsches Bankkonto (IBAN).
Was kostet Strom in Deutschland?
- Grundpreis — ein fester Betrag, jeden Monat abgebucht. Ja, du zahlst ihn auch, wenn du nichts verbrauchst.
- Arbeitspreis — der Preis für den Strom, den du tatsächlich verbrauchst, in Cent pro kWh. Eine kWh (Kilowattstunde) misst den verbrauchten Strom — eine Waschmaschine braucht etwa 1 kWh pro Waschgang. Je mehr Geräte du nutzt, desto höher dieser Teil.
- Boni. Viele Tarife sehen billig aus, weil ein Bonus einmalig im ersten Jahr ausgezahlt wird. Ab dem zweiten Jahr zahlst du den normalen Preis.
- Abschlag – das ist der Betrag, der jeden Monat abgebucht wird. Er ist oft höher als der Preis, den du in der Liste siehst.
Deine Stromrechnung hat zwei Teile: einen festen Teil, den du immer zahlst, und einen Teil, der von deinem Verbrauch abhängt.
Kurz gesagt:
Grundpreis = die Grundgebühr (jeden Monat fällig, auch ohne Verbrauch)
Arbeitspreis = dein Verbrauch (variabel)
Deine Kosten = Grundpreis + (Arbeitspreis × Verbrauch)
Wie wechsle ich den Stromanbieter in Deutschland?
Der neue Anbieter kündigt den alten für dich. Du musst nichts schreiben. Der Strom fällt nie aus – das ist gesetzlich garantiert.
Tipp: Fotografiere deinen Zählerstand beim Ein- und beim Auszug.
Deine Rechte beim Stromvertrag in Deutschland
- Grundversorgung: immer zwei Wochen Frist. Du kannst jederzeit gehen.
- Preiserhöhung? Du darfst raus. Der Anbieter muss dich vorher informieren und dich auf dieses Recht hinweisen. Tut er das nicht, ist die Erhöhung unwirksam.
- Online abgeschlossen? 14 Tage Widerrufsrecht, ohne Begründung.
- Am Telefon abgeschlossen? Der Vertrag gilt nur, wenn du ihn danach schriftlich bestätigst. Bestätigst du nicht, schuldest du nichts. (§ 41b EnWG)
- Umzug? Kann dein Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern – oder nur teurer – darfst du kündigen.
Quelle: Bundesnetzagentur; § 20 StromGVV; § 41 und § 41b EnWG; § 312g, § 355 BGB. Das ist keine Rechtsberatung.